VOB
VOB = Verdingungsordnung von Bauleistungen
Die VOB ist kein Gesetz, gilt aber vom Gesetzgeber als allgemeine Geschäftsbedingung.
Die VOB ist in drei Teile gegliedert:
1. Teil A behandelt die allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Bauleistungen.
2. Teil B ist für die Vertragsgestaltung interessant
3. Teil C für allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen.
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