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VOB


VOB = Verdingungsordnung von Bauleistungen

Die VOB ist kein Gesetz, gilt aber vom Gesetzgeber als allgemeine Geschäftsbedingung.

Die VOB ist in drei Teile gegliedert:

1. Teil A behandelt die allgemeinen Bestimmungen über die Vergabe von Bauleistungen.

2. Teil B ist für die Vertragsgestaltung interessant

3. Teil C für allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen.

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