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VOC Verordnung


Die Chemikalienrechtliche Verordnung vom 16. Dezember 2004 dient der Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke. Ziel der Verordnung ist die Minimierung von VOC-Emissionen, um die daraus resultierende Bildung des umwelt- und gesundheitsschädlichen troposphärischen Ozons (Sommersmog) zu vermindern. Hierzu wird der Gehalt an Lösemitteln in Bautenbeschichtungen sowie Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung durch Festlegung von Höchstwerten begrenzt, die in zwei Stufen ab 01.Januar 2007, bzw. 01.Januar 2010 einzuhalten sind.

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