Wetterbeständig
Wetterbeständige Beschichtungen müssen nach VOB DIN 18363, nach üblichen Witterungseinflüssen und nach zwei Jahren ihre Funktion noch voll erfüllen. Die Beschichtung darf nach dieser Zeit weder abplatzen, verfärbt oder ausgeblichen sein und keine Risse aufweisen. Etwas Kreidung oder normale Verschmutzung sind jedoch alterungsbedingt und können nicht beanstandet werden.
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